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Conditions de billetterie
Conditions de billetterie et de participation pour One of One Europe.
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Veranstalter
Larones GbR, Asperger Straße 16, 71634 Ludwigsburg Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Enes Ekerbicer, Ronald Krause
Kontakt: info (at) oneofoneeurope (dot) com · Kontaktformular: oneofoneeurope.com/kontakt Stand: 29. Juli 2026
1. Veranstalter & Geltungsbereich
Das One of One Europe – Card Festival wird von der Larones GbR, Asperger Straße 16, 71634 Ludwigsburg (nachfolgend „Veranstalter“), veranstaltet. Es findet am 27. und 28. März 2027 im Confertainment Center des Europa-Park in Rust statt.
Diese Bedingungen gelten für den Besuch der Veranstaltung sowie für alle damit verbundenen Angebote — insbesondere den Ticketkauf, optionale Upgrades und die Buchung von Ausstellertischen. Mit dem Kauf eines Tickets oder der Buchung eines Tisches erkennt die Käuferin bzw. der Käufer diese Bedingungen sowie die Hausordnung der Location verbindlich an.
2. Vertragspartner & Ticketkauf
Vertragspartner für Tickets und Tischbuchungen ist ausschließlich die Larones GbR. Der Ticketverkauf erfolgt über den autorisierten Vertriebspartner ticket.io; der Kaufvertrag über den Eintritt kommt gleichwohl mit dem Veranstalter zustande.
Ermäßigte oder kostenfreie Tickets (z. B. Kinderermäßigung, Schwerbehinderte, Helfer) werden nur gegen entsprechenden Nachweis vor Ort gewährt. Ein fehlender Nachweis kann zur Nachzahlung auf den regulären Preis oder zur Zutrittsverweigerung führen.
3. Kein Widerrufsrecht · Umtausch & Rückgabe ausgeschlossen
Da es sich um eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin handelt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Hierauf wird gemäß Art. 246a EGBGB ausdrücklich hingewiesen.
Alle Ticketverkäufe sind endgültig. Umtausch und Rückgabe sind — wie bei Konzerten oder großen Conventions üblich — ausgeschlossen.
4. Weitergabe von Tickets
Die private Weitergabe regulärer Eintrittstickets ist zulässig. Ein gewerblicher Weiterverkauf über dem aufgedruckten Preis (Scalping) ist nicht gestattet.
Nicht übertragbar sind Partner-, VIP-, Creator- sowie Helfer-Tickets. Ein Verstoß führt zum Ausschluss der betroffenen Person von der Veranstaltung ohne Erstattung.
5. Upgrades (Early Access, VIP)
Optionale Upgrades (z. B. Early Access, VIP) gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Eintrittsticket für den entsprechenden Tag bzw. das Wochenende. Sie sind personengebunden und nicht separat übertragbar. Es gelten die zum Buchungszeitpunkt angegebenen Leistungen.
6. Kombiticket Europa-Park
Das Kombiticket beinhaltet zusätzlich zum Festivalzutritt den Eintritt in den Europa-Park ausschließlich am gebuchten Festivaltag. Der Veranstalter verkauft den Parkeintritt im eigenen Namen weiter; für den Europa-Park-Teil gelten ergänzend die Öffnungszeiten, die Hausordnung und die Eintrittsbedingungen (AVB) des Europa-Park, abrufbar unter tickets.mackinternational.de/de/info/avb. Diese sehen für datumsgebundene Tickets ausdrücklich kein Widerrufsrecht vor (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) — konsistent mit Ziffer 3.
Der Parkeintritt ist an den gebuchten Tag gebunden und verfällt bei Nichtinanspruchnahme. Eine Erstattung des Europa-Park-Anteils richtet sich nach den Eintrittsbedingungen des Europa-Park; einzelne witterungs- oder betriebsbedingte Einschränkungen des Parks (z. B. gesperrte Attraktionen) begründen keinen Erstattungsanspruch. Bei vollständiger Absage der Veranstaltung gilt Ziffer 12.
7. Tischbuchungen (Collector & Commercial Table)
Die Buchung von Ausstellertischen erfolgt über das Online-System des Veranstalters. Mit der Buchung wird der Platz verbindlich reserviert.
- Eine Rückerstattung bei Absage durch den Aussteller ist ausgeschlossen.
- Tischnachbarn, Sonderwünsche oder nachträgliche Änderungen können nicht garantiert werden.
- Ein Wiederverkauf von Tischen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
- Die Weiter- oder Untervermietung gebuchter Tische, Stand- oder Partnerflächen an Dritte (entgeltlich oder unentgeltlich) ist untersagt. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss — auch von künftigen Veranstaltungen — ohne Erstattung führen.
- Aussteller sind für den sicheren Auf- und Abbau sowie den Betrieb ihres Tisches selbst verantwortlich.
8. Auflagen für Aussteller
- Keine Musikwiedergabe am Stand.
- Aufbauten (Roll-ups, Banner, Displays, Regale) sind nur am Commercial Table zulässig. Am Collector Table sind Roll-ups, Regale und sonstige Aufbauten nicht gestattet. Am Commercial Table dürfen Aufbauten die Breite des gebuchten Tisches nicht überschreiten, max. 3,5 m hoch sein und müssen schwer entflammbar sein (mind. B1 nach DIN 4102); für Regale gilt zusätzlich eine max. Tiefe von 40 cm.
- Stromanschluss (geteilter 230-V-Anschluss) steht nur am Commercial Table zur Verfügung. Collector Tables haben keinen Stromanschluss.
- Kein Verkauf von Speisen oder Getränken — die Verpflegung erfolgt ausschließlich über das Catering des Europa-Park.
- Keine Bewerbung anderer Veranstaltungen sowie keine zweckfremde Nutzung der Veranstaltung als Werbeplattform.
- Gewerbliche Aussteller legen auf Anfrage einen Gewerbenachweis vor; Verkäufe sind nach geltendem Steuerrecht abzuwickeln. Der Veranstalter haftet nicht für Verstöße.
- Keine politischen, diskriminierenden oder religiös missionierenden Inhalte — an Tischen, auf Werbemitteln, Kleidung oder Displays.
- Verpackungen und Kartons nicht sichtbar im Standbereich lagern.
- Zutritt beim Auf- und Abbau nur für autorisierte Personen mit gültigem Ausstellerpass.
- Eigene Technik und Stromleitungen nur bei Einhaltung geltender Sicherheitsstandards (z. B. VDE); der Veranstalter kann unsichere Technik ablehnen.
- Gänge, Flucht- und Rettungswege sind jederzeit vollständig freizuhalten.
9. Zutritt & Hausrecht
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus und kann Personen den Zutritt verweigern oder sie des Geländes verweisen — insbesondere bei Regelverstößen oder unangemessenem Verhalten. Das Mitführen von Waffen, Pyrotechnik, Glasflaschen oder verbotenen Substanzen ist untersagt. Den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Es gilt die Hausordnung der Location.
10. Foto- & Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung erstellt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Aufnahmen können auf Websites, in sozialen Medien und auf Presseplattformen veröffentlicht werden. Wer nicht aufgenommen werden möchte, kann sich vor Ort an das Team wenden.
11. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Schäden, Diebstahl oder Verlust mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Für Vorfälle, die durch Dritte (andere Aussteller oder Besucher) verursacht werden — insbesondere bei Auf-, Abbau oder Tischumbauten — besteht keine Haftung.
12. Änderungen & Absage
Programmänderungen und kurzfristige Anpassungen bleiben vorbehalten.
Öffnungs- und Einlasszeiten werden vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung (insbesondere der Festsetzung nach § 69 GewO und der Sonn- und Feiertagsregelungen) festgelegt und können sich noch ändern. Eine behördlich veranlasste Anpassung der Öffnungs- oder Einlasszeiten berührt die Gültigkeit des Tickets für den gebuchten Tag nicht und begründet keinen Anspruch auf Erstattung, Umtausch oder Minderung. Maßgeblich ist der gebuchte Veranstaltungstag, nicht die zum Buchungszeitpunkt angegebene Uhrzeit.
Muss die Veranstaltung oder ein gebuchter Veranstaltungstag aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung ganz entfallen, erfolgt die Rückabwicklung für den betroffenen Tag nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung dieser Website.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Ludwigsburg (Sitz der Larones GbR).